Am 21.2.2011 findet eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) statt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 11.2.2011 beschlossen, eine Ergänzung des Gesetzentwurfs dahingehend zu fordern, dass auf hinterzogene Steuern ein Zuschlag von fünf Prozent zu zahlen sei, damit Straffreiheit eintreten kann (Stellungnahme des Bundesrats BR-Drs. 851/10). » weiterlesen
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Italienische Steueramnestien – eine Erfolgsgeschichte?
Das Ende der letzten italienischen Steueramnestie liegt nun fast sechs Monate zurück. Der Begriff „scudo fiscale“ (steuerlicher Schutzschild) lässt erahnen, worin der Vorteil für Steuersünder lag: Im Ausland illegal gehaltenes Vermögen konnte gegen eine Abgeltungsleistung in Höhe von 5% (50% auf einen fiktiven Zinsertrag von 2% für die letzten fünf Jahre vor dem 31. 12. 2008) straffrei nach Italien zurückgeführt werden, entweder faktisch oder auch nur formal (über den Erklärungsweg); die Herkunft der rückgeführten Vermögen interessierte die „Agenzia delle Entrate“ (Einnahmeagentur) nicht. Es war die dritte Steueramnestie innerhalb von zehn Jahren, erneut lanciert vom italienischen Finanz- und Wirtschaftsminister Giulio Tremonti. Auffällig ist, dass diese dritte und vorerst wohl letzte Amnestie besonders attraktiv ausfiel. Dies überrascht umso mehr, da nach Ablauf der Regelungen von 2001 und 2003 eigentlich keine weitere vorgesehen war.
Steuersündern droht bei der Selbstanzeige künftig Beschränkung
Wer bei der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt geht in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt sowie bei seinen Angaben die erforderlichen Formalitäten beachtet. » weiterlesen
Steuerdaten und Steuersünder
Die Speicherung aller relevanten persönlichen Daten macht es möglich: Vielen Bundesländern werden Informationen über Steuersünder auf Datenträgern zum Kauf angeboten. Diese Informationen betreffen meist ausländische Schwarzkonten und sind regelmäßig von Bankmitarbeitern rechtswidrig – sei es unter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen oder auch nur gegen arbeitsvertragliche Pflichten – erlangt. Wollen die Finanzbehörden diesen Informationen nachgehen, müssen sie einen Kaufpreis entrichten. In der Fachöffentlichkeit ist eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob die zuständigen Behörden solche Informationen käuflich erwerben dürfen. » weiterlesen