Es war einmal ein idealer Holdingstandort

Es war einmal ein nahezu idealer Holdingstandort, der hieß Deutschland – zumindest in der Theorie. Die Geschichte beginnt mit dem Standortsicherungsgesetz vom 18. 9. 1993 und dem darin erklärten Willen, den Holdingstandort Deutschland im gerade beginnenden europäischen Steuerwettbewerb nach vorne zu bringen. Der EU-weite Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern im zwischengesellschaftlichen Verhältnis und die Möglichkeit, Beteiligungen steuerneutral im Wege des Anteilstauschs in andere EU-Staaten zu transferieren, hatte zum 1. 1. 1992 alle bis dahin bestehenden Schutzwälle gegenüber Holdinggesellschaften niedergerissen und den Wettbewerb um den günstigsten Holdingstandort eröffnet. » weiterlesen