Die Verlustverrechnungsbeschränkungen, wie insbes. die Mindestbesteuerung und der Wegfall von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel, werden in der Regel damit begründet, dass das Steueraufkommen ohne solche Regeln angesichts des hohen Bestandes an steuerlichen Verlustvorträgen zusammenbräche. In diesem Zusammenhang wird oft ein aufgelaufener Verlustvortrag von 500 Mrd. genannt. In der Tat: der Betrag ist hoch, die Zahl indes ein wenig in die Jahre gekommen. » weiterlesen