Im globalisierten Wirtschaftsverkehr steht die Begegnung mit verschiedensten ausländischen Unternehmensformen auf der Tagesordnung. Für die deutsche steuerliche Einordnung ausländischer Unternehmensformen hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) in den 1930er Jahren den Rechtstypenvergleich entwickelt: Anhand der maßgebenden ausländischen Rechtsvorschriften über die Organisation und Struktur der Gesellschaft und des zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrages ist zu prüfen, ob die Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich eher mit einer inländischen Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. » weiterlesen