(Geplante) Fristen und Zinsen für die Veranlagungszeiträume für 2020 – 2021

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und Johanna Schneider, B.Sc., Steuerassistentin bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB, Hamburg

Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen (vgl. hierzu Dorn/Horstkötter, DB 2022 S. 431). Im Zuge der Gesetzesänderung sollen auch die Fristen nach § 149 Abs. 2 und Abs. 3 AO zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 – 2022 (nochmals) verlängert werden. » weiterlesen