Seit über zwei Jahren sorgt die Auffassung der Finanzverwaltung zur Besteuerung der sogenannten „Registerfälle“ für erhebliche Kritik und stellt die betroffenen Unternehmen in der Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Mit dem am 16.12.2022 beschlossenen Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) hat der Gesetzgeber die Besteuerung der Registerfälle neu geregelt. Erfreulich ist dabei, dass die Besteuerung der Registerfälle zwischen fremden Dritten faktisch vollständig abgeschafft wird. Mit Wirkung ab dem 01.01.2022 verbleibt es zwar noch bei der Besteuerung, wenn entsprechende Einkünfte in einer von (derzeit) zwölf „Steueroasen“ erzielt werden. In der Praxis werden Lizenzbeziehungen über diese Staaten aber regelmäßig ohnehin nicht abgewickelt, so dass hier nur noch ein geringer Anwendungsbereich verbleiben sollte. Allerdings bleibt es bei der bisherigen (auch rückwirkenden) Besteuerung von Registerfällen zwischen nahestehenden Personen. Für Fälle ab dem 01.01.2023 entfällt die Besteuerung in diesen Fällen allerdings „automatisch“, wenn ein Anspruch auf eine Steuerbefreiung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Werden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung hingegen nicht erfüllt, bleibt es auch künftig bei der bisherigen Besteuerung. Im Ergebnis werden daher die Gerichte über die Rechtmäßigkeit dieser Besteuerung entscheiden müssen. » weiterlesen