Fragen des Steuerrechts drehen sich im Kern immer darum, wer wieviel an den Staat zu zahlen hat. Der Staat greift mit dem Steuerrecht unmittelbar in die Vermögenssphäre seiner Bürger und Unternehmer ein. Nur das Strafrecht wird von den Betroffenen als noch schmerzhafter empfunden. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich viele Menschen relativ schnell ein Urteil darüber zutrauen, ob Steuerzahlungen Dritter unethisch gering sein könnten. Letztlich basieren die Steuerzahlungen aber immer auf Steuergesetzen – eine Tatbestands-Rechtsfolgen-Verknüpfung, die der richterlichen Kontrolle unterliegt. Das wird im Eifer des Gefechts oftmals vergessen. Die kontrollierende dritte Gewalt hat sich ausschließlich am Gesetz zu orientieren, auch wenn die Öffentlichkeit zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Steuerzahlung „eindeutig“ zu gering ist. » weiterlesen