Darf das Umwandlungssteuerrecht „prinzipienlos“ sein?

RA/StB Prof. Dr. Dietmar Gosch, Hamburg

Der Staat, das Gemeinwesen, besteuert seine Bürger, um sich die nötigen Mittel für die öffentlichen Haushalte zu beschaffen. Er wird dadurch in die Lage versetzt, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Der Bürger refinanziert vice versa vermittels der Steuern seine Teilhabe an besagtem Gemeinwesen. Das beschreibt die „Idealfunktion“ des Steuerstaates. Davon ist die Realität allerdings, was höchst bedauerlich ist, mehr denn je entfernt. » weiterlesen