Strafbefreiende Selbstanzeige: Ab 1. Januar 2015 gelten verschärfte Regeln

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt“ (Johannes Tetzel) – diesen Ansatz der Buße nutzte man schon im Mittelalter. Doch auch wenn es heute vielleicht nicht vordergründig um das Reinwaschen der Seele geht, sondern schlicht um Straffreiheit, war das Freikaufen von der Schuld in den letzten Jahren wieder groß im Trend.

Die Zahl der prominenten Fälle nimmt zu, die Präsenz in den Medien ist groß wie nie. Bald könnte ein neuer Rekord bei den Selbstanzeigen erreicht werden, denn die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden voraussichtlich ab 1. Januar 2015 verschärft. Laut einer dpa-Umfrage gingen bei den Finanzämtern bis Ende Juni 2014 rund 22.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehungen ein. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2012 insgesamt gerade einmal rund 8.000 Steuerpflichtige, die Ihre vergangenen steuerlichen Vergehen offen legten. » weiterlesen

BGH: Steuerstrafrecht wird weiter verschärft

RA Ulrike Grube, Leiterin Bereich "Prävention und Verteidigung", Rödl & Partner, Nürnberg

Schon die Carolina von 1532 unterschied zwischen schwerwiegenden (causae maiores)und minderschweren Fällen (causae minores) für eine Tat, und richtete danach die Höhe der Strafe aus. Dabei orientiert sich das deutsche Recht bei der Bewertung der Tat immer nach dem Gesetz (nulla poena sine lege). Dass der Volksmund Steuerhinterziehung oftmals als „Kavaliersdelikt“ klassifiziert, ist strafrechtlich irrelevant. Wesentlich ist vielmehr, unter welchen Umständen eine Gefängnisstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Gerade bei Wirtschaftsdelikten ist dies entscheidend; denn sitzt der Unternehmer im Gefängnis, ist oftmals auch der Fortbestand des Betriebs und der Arbeitsplätze in Gefahr. Es geht also bei der Strafzumessung nicht um Fragen der Ehre, sondern u. a. um Umstände und Schaden der Tat.

Dass der BGH von den Instanzgerichten mit Nachdruck eine schärfere Gangart im Steuerstrafrecht einfordert, hat er bereits in seinem Grundsatzurteil vom 2. 12. 2008 – 1 StR 416/08 (DB0322447) zur Strafhöhe bei Steuerdelikten deutlich gemacht. Tenor: Bei sechsstelligen Beträgen liege eine Hinterziehung „in großem Ausmaß“ vor, eine Geldstrafe sei regelmäßig nicht mehr schuldangemessen. Bei Steuerschäden von 1 Mio. € oder mehr sei eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verhängen, soweit nicht ausnahmsweise besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen. Nun hat Karlsruhe mit zwei Entscheidungen vom 7. 2. 2012 (1 StR 525/11) und 15. 12. 2011 (1 StR 579/11) nochmals seine Haltung bekräftigt. » weiterlesen

Steuerkontaminiertes Vermögen im Nachlass

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei Pöllath + Partners, München

RA StB Dr. Stephan Viskorf, Partner      bei P + P Pöllath + Partners, München

Der Erbe, der nicht deklariertes Vermögen oder unversteuerte Vermögenserträge im Nachlass findet, muss unverzüglich die Finanzbehörden hierüber informieren, um das eigene Abgleiten in eine möglicherweise dauerhafte Steuerunehrlichkeit zu vermeiden. Das damit bestehende Risiko der Begehung einer Steuerstraftat durch den Erben wurde durch die Reform der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige noch einmal deutlich verschärft. Nicht erst der Ankauf von sog. Steuer-CDs mit den Daten möglicher Steuerhinterzieher hat das Auffinden von steuerkontaminiertem Vermögen (insbesondere nicht deklarierte ausländische Bankkonten und Immobilien) im Nachlass zu einem echten Risiko für Erben werden lassen. Auch der Abschluss von Informationsabkommen zwischen Deutschland und Steuer-Oasen wie Monaco, Jersey oder Liechtenstein sowie der seit dem Jahr 2006 mögliche europaweite Kontenabruf haben die Aufgriffswahrscheinlichkeit deutlich erhöht.   » weiterlesen

Finanzamt darf angekaufte Bank-CD auswerten

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Steuerbehörden angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden dürfen, selbst wenn diese von den Mitarbeitern der Kreditinstitute illegal beschafft sein sollten. Mit diesem aktuell veröffentlichten Beschluss hat nun erstmals ein Finanzgericht die Ausnutzung der Schweizer Steuer-CD bestätigt (FG Köln, Beschluss vom 15. 12. 2010 – 14 V 2484/10). » weiterlesen

Selbstanzeige verliert an Reiz und fiskalischer Effektivität

RA/FAStR/StB Dr. Ulrich Koops, Partner bei MDS Möhrle & Partner, Hamburg

Am 15. 4. 2011 hat mit dem sogenannten Schwarzgeldbekämpfungsesetz eine Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige nach Steuerhinterziehungen den Bundesrat passiert. Anstoß für die mit der Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich Anfang Mai 2011) in Kraft tretende Überarbeitung war zum einen die Flut von Nachmeldungen aus Anlass des Bekanntwerdens des Ankaufs von Datenträgern über ausländische Bankkonten, aber auch die neuere Rechtsprechung des I. Strafsenats des BGH, die mit der der Rechtsprechung immanenten Rückwirkung erhebliche Einschränkungen der strafbefreienden Wirkung brachte. » weiterlesen

Schnelles Ende des Straffreiheits-Zuschlags?

RA/StB Ralph Korf, München

Am 21.2.2011 findet eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) statt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 11.2.2011 beschlossen, eine Ergänzung des Gesetzentwurfs dahingehend zu fordern, dass auf hinterzogene Steuern ein Zuschlag von fünf Prozent zu zahlen sei, damit Straffreiheit eintreten kann (Stellungnahme des Bundesrats BR-Drs. 851/10). » weiterlesen

Was wird aus der Selbstanzeige?

RA StB Dr. Hanno Kiesel, Partner bei Ernst & Young, Stuttgart

Die Bundesregierung hat das Bemühen des Bundesrates, die Regeln der Selbstanzeige deutlich zu verschärfen, gestoppt. Der jetzige Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enthält diesbezüglich keine Änderungsvorschläge mehr. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht besteht jedoch darin, dass den Gesetzgeber nach dem Beschluss des BGH aus dem Frühsommer 2010 eine Handlungsnotwendigkeit trifft. Denn der Beschluss des BGH führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, was dem Anspruch an die Klarheit einer Strafrechtsnorm in keinster Weise gerecht wird.  Jeder Steuerpflichtige muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er Straffreiheit erlangen kann bzw. nach welchen Voraussetzungen ihm diese verwehrt wird.  » weiterlesen

Italienische Steueramnestien – eine Erfolgsgeschichte?

Das Ende der letzten italienischen Steueramnestie liegt nun fast sechs Monate zurück. Der Begriff „scudo fiscale“ (steuerlicher Schutzschild) lässt erahnen, worin der Vorteil für Steuersünder lag: Im Ausland illegal gehaltenes Vermögen konnte gegen eine Abgeltungsleistung in Höhe von 5% (50% auf einen fiktiven Zinsertrag von 2% für die letzten fünf Jahre vor dem 31.  12. 2008) straffrei nach Italien zurückgeführt werden, entweder faktisch oder auch nur formal (über den Erklärungsweg); die Herkunft der rückgeführten Vermögen interessierte die „Agenzia delle Entrate“ (Einnahmeagentur) nicht. Es war die dritte Steueramnestie innerhalb von zehn Jahren, erneut lanciert vom italienischen Finanz- und Wirtschaftsminister Giulio Tremonti. Auffällig ist, dass diese dritte und vorerst wohl letzte Amnestie besonders attraktiv ausfiel. Dies überrascht umso mehr, da nach Ablauf der Regelungen von 2001 und 2003 eigentlich keine weitere vorgesehen war.

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