Die Stiftung & Co. KG gilt noch heute als Exotin unter den Rechtsformen, deren zivilrechtliche Zulässigkeit nicht unumstritten ist (vgl. Theuffel-Wehrhahn, ZStV 2022 S. 43 ff.). Dagegen schaffte der BFH nun durch sein Urteil vom 27.04.2022 (II R 9/20) ein Stück mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dieser Rechtsform für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.“ Mit dieser Klarstellung bestätigt der BFH die Entscheidung des FG Münster in der Vorinstanz (dazu bereits: Weiten, HB Steuerboard vom 20.05.2020) sowie die nahezu einhellige Auffassung zum Ertragsteuerrecht. Daneben stellte der BFH auch klar, welches Finanzamt darüber entscheidet, ob ein gesondertes Wertfeststellungsverfahren erfolgt sowie darüber, wie die Feststellungsgegenstände zu qualifizieren sind. » weiterlesen
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Gewerbliche Prägung einer Stiftung & Co. KG?
Das FG Münster hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil vom 27.02.2020 (3 K 3593/16), soweit ersichtlich, als erstes Finanzgericht entschieden, dass eine lediglich vermögensverwaltend tätige Stiftung & Co. KG nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, wenn eine Familienstiftung ausschließlich persönlich haftende und geschäftsführungsbefugte Komplementärin ist. Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass die Kommanditanteile an der Stiftung & Co. KG mangels Betriebsvermögen nicht den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG unterfielen. » weiterlesen