Durch Zwangsversteigerung in der Insolvenz ausgelöste Einkommensteuer ist Masseverbindlichkeit

RA/FAStR/StB Dr. Arne Schmidt, Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

Mit Urteil vom 07.07.2020 (X R 13/19, DB 2021 S. 31) hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt: Werden im Rahmen der Zwangsversteigerung eines massezugehörigen Grundstücks nach Insolvenzeröffnung stille Reserven aufgedeckt, ist die hierauf entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Es kommt weder darauf an, ob der Insolvenzverwalter mit der Zwangsversteigerung einverstanden war, noch ob der Versteigerungserlös in die Masse oder vollständig an den Grundpfandgläubiger geflossen ist. Nur eine echte Freigabe kann die Steuerbelastung der Masse verhindern. » weiterlesen

Das Phänomen der „passiven Entstrickung“ – oder: Nichtstun kann Steuern auslösen

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., P+P Pöllath und Partners, München

Das Steuerrecht kennt eine Reihe sog. Entstrickungstatbestände – Vorgänge, die zur Versteuerung der stillen Reserven eines Wirtschaftsguts führen, ohne dass dieses vom Steuerpflichtigen verkauft oder sonst am Markt verwertet worden ist. Charakteristisch für diese Sachverhalte ist, dass sie nicht mit einem Liquiditätszufluss beim Steuerpflichtigen einhergehen, weshalb die Entstrickungsbesteuerung wirtschaftlich wie eine Substanzbesteuerung wirkt. Mit BMF-Schreiben vom 26.10.2018 (DB 2018 S. 2721) hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass die Entstrickungsbesteuerung unabhängig von einer Handlung des Steuerpflichtigen allein durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden kann, wenn dadurch das deutsche Besteuerungsrecht endet oder eingeschränkt wird – sog. „passive Entstrickung“. » weiterlesen

Mögliche Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz: Wie werden die stillen Reserven behandelt?

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Bundesregierung hat angekündigt, Ende Juni 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung vorzulegen und in diesem Zusammenhang die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz zu regeln (BR-Drucks. 121/15 S. 37). Eine der zentralen Fragen für die Beratungspraxis im Hinblick auf eine mögliche Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz ist, in welchem Umfang die stillen Reserven in den betroffenen Anteilen erfasst werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dürften die Steuerpflichtigen unter Verweis auf verfassungsrechtliche Grundsätze des Vertrauensschutzes eine Freistellung der bis zur Gesetzesänderung entstandenen stillen Reserven fordern. » weiterlesen

Veräußerung von Betriebsvermögen des Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft kein (steuerlicher) Veräußerungsvorgang

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 25. 7. 2012 hat der BFH die Entscheidung vom 26. 4. 2012 (IV R 44/09, DB 2012 S. 1656) veröffentlicht. Bei der Klägerin handelt es sich um eine gewerblich tätige PersGes., die als Kommanditistin zu 99% an einer vermögensverwaltenden PersGes. (KG) beteiligt war (sog. Zebragesellschaft). Die Klägerin veräußerte (zu fremdüblichen Konditionen) aus ihrem Betriebsvermögen ein Grundstück an die vermögensverwaltende KG, das hohe stille Reserven aufwies. In der Handelsbilanz der vermögensverwaltenden KG wurde das Grundstück mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Klägerin stufte den Vorgang i. H. ihrer Kommanditbeteiligung an der vermögensverwaltenden KG steuerlich nicht als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang ein. » weiterlesen

Wider den missbräuchlichen Gesamtplan bei Umstrukturierungen

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Für die Gestaltungs- und Steuerrechtsdurchsetzungsberatung in Umstrukturierungsfällen ist ein wich­tiges neues BFH-Urteil vom 9. 11. 2011 – X R 60/09 (DB 2012 S. 779 und DB0469717) zur Kenntnis zu nehmen, das im Einzelfall sehr hilfreich sein kann. Es geht um „Vorfeldmaßnahmen“ einer betrieblichen Umstruktu­rierung, die eine geplante Buchwertverknüpfung oder Zwischenwertaufstockung wegen Zurückbehalt einer wesentlichen Betriebsgrundlage u. U. gefährden können. Stets müssen für privilegierte Umstrukturierungen sämtliche zum Zeitpunkt der Einbringung zum Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil (einschl. Sonderbetriebsvermö­gen I und II) gehörende „funktional wesentliche Betriebsgrundlagen“ übertragen werden. Damit können in en­gem zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende oder gleichzeitig erfolgende Sonder­transaktionen die Buchwertverknüpfungsmöglichkeit gefährden. » weiterlesen

Wie geht es weiter mit der deutschen Entstrickungsbesteuerung?

Prof. Dr. Andreas Musil, Universität Potsdam

Am 29. 11. 2011 hat der EuGH sein lange erwartetes Urteil in der Rechtssache C-371/10, National Grid Indus, gesprochen. Es hat die niederländische Entstrickungsbesteuerung zum Gegenstand, lässt aber auch Rückschlüsse auf die europarechtliche Beurteilung der deutschen Entstrickungsbesteuerung zu. » weiterlesen

Verlustvorträge und die Rückkehr der Vernunft

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Auch an dieser Stelle sind wiederholt die Regelungen über den Untergang von Verlustvorträgen bei Körperschaften gegeißelt worden. Der Fairness halber ist jedoch zu erwähnen, dass auch Anzeichen gesetzgeberischer Vernunft zu erkennen sind. Dem maßgeblichen § 8c KStG wurde Ende 2009 durch das sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ neben einer in der Praxis nur sehr begrenzt tauglichen Konzernklausel auch ein „Stiller-Reserven-Escape“ hinzugefügt. Vereinfacht ausgedrückt gehen Verlustvorträge einer Körperschaft trotz schädlicher Anteilsübertragung nicht unter, soweit die übertragene Körperschaft in ihrem Vermögen über stille Reserven verfügt. » weiterlesen

Anteilsbewertung früher unwesentlicher Anteile zur Sicherung der Steuerfreiheit

Mit seiner Entscheidung vom 7. 7. 2010 hat der 2. Senat des BVerfG entschieden, dass die rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze  in § 17 EStG von 25% auf 10% bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 entstanden sind und die bei einer Veräußerung bis zu diesem Zeitpunkt nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können, dürfen auch bei einer späteren Veräußerung nicht der Steuer unterworfen werden. » weiterlesen