Italienische Steueramnestien – eine Erfolgsgeschichte?

Das Ende der letzten italienischen Steueramnestie liegt nun fast sechs Monate zurück. Der Begriff „scudo fiscale“ (steuerlicher Schutzschild) lässt erahnen, worin der Vorteil für Steuersünder lag: Im Ausland illegal gehaltenes Vermögen konnte gegen eine Abgeltungsleistung in Höhe von 5% (50% auf einen fiktiven Zinsertrag von 2% für die letzten fünf Jahre vor dem 31.  12. 2008) straffrei nach Italien zurückgeführt werden, entweder faktisch oder auch nur formal (über den Erklärungsweg); die Herkunft der rückgeführten Vermögen interessierte die „Agenzia delle Entrate“ (Einnahmeagentur) nicht. Es war die dritte Steueramnestie innerhalb von zehn Jahren, erneut lanciert vom italienischen Finanz- und Wirtschaftsminister Giulio Tremonti. Auffällig ist, dass diese dritte und vorerst wohl letzte Amnestie besonders attraktiv ausfiel. Dies überrascht umso mehr, da nach Ablauf der Regelungen von 2001 und 2003 eigentlich keine weitere vorgesehen war.

» weiterlesen