Steuersündern droht bei der Selbstanzeige künftig Beschränkung

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Wer bei der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt geht in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt sowie bei seinen Angaben die erforderlichen Formalitäten beachtet. » weiterlesen