In einem Urteil vom 14.05.2014 (X R 23/12, DB0666120) hat sich der BFH zur Reichweite des Abzugsverbots von Bestechungsgeldern gem. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG geäußert. Danach umfasst das Abzugsverbot auch die Kosten des Strafverfahrens und den Verfall von Wertersatz, wenn das Strafgericht bei der Bemessung des Verfallsbetrags die Ertragsteuerbelastung berücksichtigt hat. » weiterlesen