Die geplanten Änderungen des deutschen Steuerrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive (kurz: ATADUmsG) könnten zu gravierenden Auswirkungen führen. Ein wesentlicher Bestandteil des am 10.12.2019 veröffentlichten Referentenentwurfs des ATADUmsG sind die geplanten Anpassungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Trotz der nur sehr kurzen Frist zur Stellungnahme von knapp drei Tagen, wurden die geplanten Anpassungen von den Verbänden (u.a. des BDI) scharf kritisiert. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und damit vor der unausweichlichen Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung wäre eine tiefergehende fachliche Diskussion über den Referentenentwurf sinnvoll und wünschenswert. Nach dem geplanten Entwurf wären die angepassten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ansonsten rückwirkend ab dem 01.01.2020 anzuwenden. » weiterlesen
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Investmentsteuerreform: Auswirkungen des BMF-Entwurfs auf Venture Capital-Strukturen von Business Angels
Neben Venture Capital Fonds und Corporate Venture Capital-Gebern investieren insbesondere auch vermögende Privatleute – sog. Business Angels – in innovative und erfolgversprechende Start-Ups. Aus steuerlichen Gründen beteiligen sich Business Angels dabei in der Regel nicht unmittelbar an dem Start-Up, sondern schalten ein Akquisitionsvehikel in der Rechtsform einer Körperschaft (HoldCo) zwischen, welches seinerseits unmittelbar an dem regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH betriebenem Start-Up beteiligt ist. Der Diskussionsentwurf des BMF zur Investmentsteuerreform vom 21.07.2015 (DB0990831) beinhaltet jedoch einige körperschaftsteuerliche Änderungsvorschläge, welche unmittelbare steuerliche Auswirkungen auf diese gängige und schlichte Akquisitionsstruktur von Business Angels haben. » weiterlesen