Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drucks. 19/28173, BT-Drucks. 19/30938, BR-Drucks. 569/21(B)) hat der Gesetzgeber primär das Stiftungszivilrecht bundeseinheitlich und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Kernpunkte der Reform betreffen die Rechtsstellung der Stiftungsorgane (z.B. Kodifizierung einer Business Judgment Rule), die Voraussetzungen für Strukturänderungen von Stiftungen (Satzungsänderungen, Zulegung und Zusammenlegung, Beendigung) sowie die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung zum 01.01.2026. » weiterlesen