Der BFH hat in seinem am 29.05.2019 veröffentlichten Urteil (vom 11.12.2018 – VIII R 11/16) erstmals zur Besteuerung des sog. Carried Interest Stellung bezogen. Der BFH bestätigte vor allem die teilweise Steuerbefreiung des Carried Interest auch in gewerblichen Private Equity (PE) / Venture Capital (VC) Fondsstrukturen und stellte sich insoweit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung in einigen Bundesländern. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung insbesondere für ausländische Fondsstrukturen – nicht zuletzt auch deshalb, weil die deutschen, gewerbesteuerlich motivierten Gewerblichkeitsfiktionen im Ausland zumeist unbekannt sind. » weiterlesen