Ausschluss einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Tatentdeckung durch ausländische Behörden

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Straf-verteidiger und Unternehmens-vertreter bei VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf

Eine strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine der Steuerstraftaten ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. Mit Urteil vom 09.05.2017 hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen ist, wenn eine Steuerquelle durch eine ausländische Behörde entdeckt wurde (BGH vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16, RS1243072 = BB 2017 S. 1931; vgl. hierzu Wulf, DB1247839). Das Urteil betraf den von der Presse mit großem Interesse verfolgten Fall eines Rüstungsgeschäfts des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann (KMW) mit dem griechischen Staat. » weiterlesen