Mit Schreiben vom 15. 4. 2011 (IV D 2 – S 7270/10/10001, DOK 2011/0304805, DB 2011 S. 907) wird Abschnitt 13.5 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) um einen Satz ergänzt und lautet nun: „(2) 1Anzahlungen können außer in Barzahlungen auch in Lieferungen oder sonstigen Leistungen bestehen, die im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes als Entgelt oder Teilentgelt hingegeben werden. 2Eine Vereinnahmung der Anzahlung durch den Leistungsempfänger wird in diesen Fällen nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese Leistung selbst noch nicht als ausgeführt gilt und die Steuer hierfür nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG noch nicht entstanden ist.“ » weiterlesen