Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 gilt das Investmentsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung (InvStG). Die Regelungen haben Vorrang gegenüber den allgemeinen steuerlichen Regelungen. Die Besteuerung auf Anlegerebene regeln die §§ 16 ff. InvStG. Als Grundsatz gilt, dass sämtliche Investmenterträge, die ein Anleger eines Investmentfonds bezieht, steuerpflichtig sind. Hierunter fallen Ausschüttungen jeglicher Art, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Qualifiziert der Investmentfonds als Aktien-, Misch-, Immobilien- oder Auslands-Immobilienfonds, greift die begünstigende Teilfreistellung. Sie gilt für alle Investmenterträge. Die Höhe der jeweiligen Teilfreistellungsquote bemisst sich nach dem zuvor bestimmten Fondstyp und der konkreten Anlegerklasse (§ 20 InvStG). » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Tax Compliance
Die geplante Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Auswirkung auf ausländische Investmentfonds gemäß InvStG
Am 10.12.2019 hat das BMF den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zur Stellungnahme an die Verbände versandt. Das Bundeskabinett sollte sich bereits am 18.12.2019 in seiner 79. Sitzung mit dem Referentenentwurf befassen. Hierzu ist es im Ergebnis nicht gekommen. Es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah zu Beginn des kommenden Jahres nachgeholt wird. Grund ist, dass die Regelungen der geplanten Hinzurechnungsbesteuerung gemäß ATADUmsG bereits für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften gelten sollen, die nach dem 31.12.2019 beginnen. » weiterlesen