Das BMF hat am 31. 8. 2010 den seit langem erwarteten Entwurf des Schreibens zur E-Bilanz nebst Taxonomien und Erläuterungen vorgelegt. Mit ca. 300 Seiten ist der Umfang der tabellarischen Anlagen ebenso beeindruckend wie das Tempo, das das BMF für die Umsetzung durch die Unternehmen vorgibt. Ohne jede rechtsform- oder größenabhängige Ausnahme sind E-Bilanz und E-GuV erstmals für Wirtschaftsjahre einzureichen, die nach dem 31. 12. 2010, d. h. in knapp vier Monaten beginnen. » weiterlesen
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E-Bilanz ante portas
Mit § 5b EStG ist eine bisher wenig beachtete Regelung in Kraft getreten, die bereits in Kürze veränderte Abläufe im Rechnungswesen erforderlich machen wird und beachtliche neue Anforderungen an Bilanzierende bzgl. Aufbereitung und Darlegung steuerlich relevanter Daten stellt. Zugleich wird die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, die Effizienz des Besteuerungsverfahrens spürbar zu erhöhen. » weiterlesen