Nach dem Teileinkünfteverfahren bleiben bei natürlichen Personen 40 Prozent der nicht abgeltungsbesteuerten Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen steuerfrei (Paragraph 3 Nr. 40 Einkommensteuergesetz – EStG). Diese Steuerentlastung korrespondiert mit einer entsprechenden Einschränkung des Steuerabzugs der Beteiligungsausgaben. Ausgaben, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen nach Paragraph 3 Nr. 40 EStG stehen, sind daher gemäß Paragraph 3c Absatz 2 EStG nur zu 60 Prozent steuerlich abziehbar. » weiterlesen
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Bundesrat verabschiedet Jahressteuergesetz 2010
Der Bundesrat hat am 26. 11. 2010 das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) verabschiedet. Mit diesem Artikelgesetz werden zahlreiche Normen, u. a. des Einkommen-, Körperschaft- und Außensteuergesetzes sowie der Abgabenordnung, geändert bzw. neu eingeführt. Mit einigen gesetzlichen Neuregelungen reagiert der Gesetzgeber auf kürzlich ergangene Rechtsprechung des BFH, die von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweicht. So soll bei der Entstrickung, dem Teilabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften und der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen die jeweilige Verwaltungsauffassung gesetzlich festgeschrieben werden. Im Ergebnis ist das eine gesetzliche Kodifizierung von Nichtanwendungserlassen. Die folgenden Änderungen des JStG 2010 werden in der Beratungspraxis von besonderer Bedeutung sein. » weiterlesen
Jahressteuergesetz 2010: Teilabzugsverbot auch bei fehlenden Beteiligungseinkünften
Das Halbeinkünfteverfahren (nunmehr Teileinkünfteverfahren) des § 3 Nr. 40 EStG stellt Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Hälfte bzw. zu 40% steuerfrei. Korrespondierend dazu dürfen gemäß § 3c Abs. 2 EStG mit diesen Einnahmen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Aufwendungen nur zur Hälfte bzw. zu 60% abgezogen werden. Der BFH hat mit Urteil vom 25. 6. 2009 jedoch entschieden, dass Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ungeachtet des Halb- bzw. Teilabzugsverbots in vollem Umfang abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige während der Dauer seiner Beteiligung an der Kapitalgesellschaft tatsächlich keine (steuerfreien) Einnahmen erzielt hat. » weiterlesen