Werden Anteile an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft verschenkt, so reduzieren Gesellschaftsschulden die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage; das Schenkungsteuerrecht fingiert insoweit eine teilentgeltliche Übertragung (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Dies eröffnet Potenzial z.B. für schenkungsteueroptimierte Übertragungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften, die sich langfristig „selbst entschulden“. » weiterlesen