Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 gilt das Investmentsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung (InvStG). Die Regelungen haben Vorrang gegenüber den allgemeinen steuerlichen Regelungen. Die Besteuerung auf Anlegerebene regeln die §§ 16 ff. InvStG. Als Grundsatz gilt, dass sämtliche Investmenterträge, die ein Anleger eines Investmentfonds bezieht, steuerpflichtig sind. Hierunter fallen Ausschüttungen jeglicher Art, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Qualifiziert der Investmentfonds als Aktien-, Misch-, Immobilien- oder Auslands-Immobilienfonds, greift die begünstigende Teilfreistellung. Sie gilt für alle Investmenterträge. Die Höhe der jeweiligen Teilfreistellungsquote bemisst sich nach dem zuvor bestimmten Fondstyp und der konkreten Anlegerklasse (§ 20 InvStG). » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Teilfreistellung
Investmentsteuerreform – ganz so einfach wird’s wohl nicht!
Die Investmentsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Am 01.01.2018 wird sie in Kraft treten. Man kann sie mit Fug und Recht als die tiefgreifendste Reform der Investmentbesteuerung seit langem bezeichnen. Führt sie doch ein vollkommen neues Besteuerungssystem für Investmentfonds und ihre Anleger ein.
Die Finanzverwaltung war mit dem bisherigen Investmentsteuerrecht schon seit langem unzufrieden. Zu kompliziert sei es, zu missbrauchsanfällig. Und auch europarechtlich bestanden Bedenken. Es sollte deshalb ein neues, einfacheres – und damit auch weniger missbrauchsanfälliges – und nicht zuletzt auch europarechtskonformes Investmentsteuerrecht geschaffen werden. » weiterlesen