Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. 5. 2009 wurde die Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung geändert. Danach ist steuerlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Damit gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nur noch vorbehaltlich der abweichenden Ausübung steuerlicher Wahlrechte. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass bestimmte Aufzeichnungspflichten (Führen von Verzeichnissen) erfüllt werden. Das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit, nach dem steuerliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben sind, wurde durch das BilMoG abgeschafft. » weiterlesen