Steuern und Koalitionsvertrag 2021 – Steuerrecht quo vadis?

StB/Tax Advisor Dr. Marco Ottenwälder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Bamberg

Gerade haben wir Frau Dr. Dr. h.c. mult. Angela Merkel, eine sehr beeindruckende, verdiente und international sehr anerkannte Politikerin, mit dem „Großen Zapfenstreich“, dem höchstrangigen militärischen Zeremoniell der Bundeswehr, verabschiedet. Und nun? Nun liegt es in den Händen der neuen Regierung, bestehend aus FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, die zunächst sondiert und dann verhandelt hat: Das Ergebnis vom 24.11.2021 ist ein 178-Seiten starker Koalitionsvertrag, der überschrieben ist mit „MEHR FORTSCHRITT WAGEN – BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT“. Doch was plant die neue Regierung steuerlich? Steht dies auch unter diesem Motto? Werfen wir einen Blick auf ausgewählte Punkte, die teils sehr verstreut im Koalitionsvertrag zu finden sind – oder auch nicht. » weiterlesen

Die Thesaurierungsbegünstigung in der steuerlichen (Beratungs-) Praxis

Primäres Ziel der Thesaurierungsbegünstigung ist die Herstellung einer weitgehenden Belastungsneutralität zwischen ertrag­starken Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Hierzu sieht § 34a Einkommen­steuergesetz (EStG) seit dem Jahr 2008 ein Wahlrecht für Personenunternehmen vor, unter gewissen Voraussetzungen ihren nicht entnommenen Gewinn einem begünstigten Steuersatz zu unterwerfen (28,25% + Solidaritätszuschlag, statt bis zu 45% + Solidaritätszuschlag). Analog zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften kommt es im Zeitpunkt der späteren Entnahme zu einer Nachversteuerung mit 25% (+ Solidaritätszuschlag). » weiterlesen