Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. 12. 2007 (DB0286761) ist eine Verlustübertragung des Erblassers auf den Erben (bis auf Weiteres) nicht mehr möglich (Stichtag 18. 8. 2008). Umso wichtiger erscheint in diesen Fällen die Anwendung der Mindestbesteuerung nach § 10 d Abs. 2 EStG. Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 19. 10. 2011 Stellung genommen und die Behörden angewiesen bei entsprechenden Einsprüchen Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. » weiterlesen