Sogenannte Trusts sind Rechtskonstruktionen des angloamerikanischen Rechtskreises, die sich im Grundsatz durch folgendes Dreiecksverhältnis beschreiben lassen: Der Settlor (Errichter) überträgt dem Trustee (Verwalter) ein gewisses Vermögen, das dieser upon trust zugunsten der Beneficiaries (Begünstigten) hält. Der Trust selbst ist ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Im Kern handelt es sich somit um ein Rechtsinstitut, das – je nach konkreter Ausgestaltung, die sehr flexibel ist – Ähnlichkeiten mit den deutschen Rechtsinstituten der Treuhand bzw. der Stiftung aufweist. » weiterlesen