Auswirkung des BFH-Paukenschlags zum Treaty override auf die Organschaft

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Mit einem Paukenschlag hat der BFH seine langjährige eigene Rspr. geändert und dem BVerfG § 50d Abs. 8 EStG vorgelegt, weil er die Regelung für verfassungswidrig hält (vgl. BFH-Beschluss vom 10. 1. 2012 – I R 66/09, DB0474299). Die Regelung versagt die Steuerfreistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, u. a. wenn eine Besteuerung im Ausland nachgewiesen wird. Weiße Einkünfte („Keinmalbesteuerung“) sollen dadurch vermieden werden, auch wenn das DBA gerade keine zusätzlichen Anforderungen wie einen Nachweis der Besteuerung im Ausland regelt. Seit 2003 häufen sich diese fiskalisch motivierten Versuche, völkerrechtliche Verträge durch nationales Recht einseitig „anzupassen“. In seiner Pressemitteilung vom 9. 5. 2012 (DB0474309) weist der BFH ausdrücklich darauf hin, dass mittelbar – und darin liege letztlich die Brisanz des Ersuchens an das BVerfG – eine Vielzahl einschlägiger Regelungen auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts steht. » weiterlesen