Ausschluss der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert verfassungswidrig?

RA/StB Dipl.-Fw. (FH) Jens Röhrbein, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

RA/StB Dipl.-Fw. (FH) Jens Röhrbein, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover

Der I. Senat des BFH hat dem BVerfG mit Beschluss vom 10. 4. 2013 (I R 80/12, DB0615270) die Frage vorgelegt, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.

Diese Vorlage zum BVerfG weckt Hoffnung für Fälle, in denen – möglicherweise versehentlich – Wirtschaftsgüter zwischen solchen Gesellschaften übertragen wurden und die Finanzverwaltung von einer Aufdeckung der stillen Reserven ausgeht, die der Ertragsbesteuerung zu unterwerfen sei. Sie eröffnet jedoch gegenwärtig keine neuen Gestaltungsoptionen für die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften. Diesbezüglich ist die Entscheidung des BVerfG abzuwarten. » weiterlesen

Erlassflut für Umstrukturierungsvorgänge

Anfang Mai hat die Finanzverwaltung gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. SEStEG) in einem ersten öffentlichen Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses zu Zweifelsfragen auf knapp 180 Seiten Stellung genommen. Nur drei Wochen später flatterten bei den Verbänden weitere 15 Seiten zu den Zweifelsfragen zur Überführung und Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG aus Sicht der Finanzverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme ein. Betrachtet man die Zeitdauer, die die Finanzverwaltung für die Erstellung der obigen Entwürfe benötigt hat, und vergleicht diese mit der Kommentierungsfrist von sechs Wochen nach Veröffentlichung des jeweiligen Entwurfs, so erscheint es schon fragwürdig, warum die Finanzverwaltung nur diese extrem kurze Frist zur Stellungnahme eingeräumt hat. Schließlich galt es, gut 200 Seiten (!) zur steuerlichen Behandlung von Umstrukturierungsvorgängen zu würdigen. » weiterlesen