Die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist teleologisch zu reduzieren

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 24.06.2020 (13 K 3029/18 F) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ nach Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – in gewissen Sachverhaltskonstellationen teleologisch einzuschränken ist. Damit hat es sich auf die Seite des FG München geschlagen, das – in einer sehr ähnlichen Konstellation – ebenfalls eine teleologische Reduktion befürwortet hatte (FG München vom 10.07.2019 – 7 K 1253/17; anhängig beim BFH: XI R 20/19; Weiss/Brühl, DB 2020 S. 914). » weiterlesen

Zur teleologischen Reduktion der Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber der Kanzlei BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG München hat mit Urteil vom 10.07.2019 (7 K 1253/17) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ – teleologisch einzuschränken ist. In dem Sachverhalt hatte eine zu 100% beteiligte Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen. In einer nachfolgenden Veräußerung der Anteile an der übernehmenden KG an eine andere Kapitalgesellschaft konnte das FG richtigerweise keine Statusverbesserung erkennen. Trotz der Erfüllung des Wortlauts des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG komme dieser somit nicht zur Anwendung. » weiterlesen

Von Schwester zu Schwester – ganz ohne Steuern?

Ob Wirtschaftsgüter ohne Steuerbelastung zwischen (beteiligungsidentischen) Schwesterpersonengesellschaften übertragen werden können, ist eine Frage, die nicht nur in der Fachliteratur höchst umstritten ist. Selbst beim BFH existieren derzeit zwei unterschiedliche Auffassungen, gar als „Zoff im BFH“ glossiert. Während der I. Senat (Urteil vom 25. 11. 2009 – I R 72/08, DB0346473) entschieden hat, dass die Übertragung zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, hält dies der IV. Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 15. 4. 2010 – IV B 105/09, DB0351826) für ernstlich zweifelhaft. Die Frage ist jedoch nicht nur für die Flexibilität innerhalb personengesellschaftlicher Strukturen von Bedeutung, sondern spiegelt auch die grundlegende Problematik der semitransparenten Besteuerung von Personengesellschaften wider. Doch worum geht es genau…? » weiterlesen