
StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.
Das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 24.06.2020 (13 K 3029/18 F) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ nach Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – in gewissen Sachverhaltskonstellationen teleologisch einzuschränken ist. Damit hat es sich auf die Seite des FG München geschlagen, das – in einer sehr ähnlichen Konstellation – ebenfalls eine teleologische Reduktion befürwortet hatte (FG München vom 10.07.2019 – 7 K 1253/17; anhängig beim BFH: XI R 20/19; Weiss/Brühl, DB 2020 S. 914). » weiterlesen