Ziel des UmwStG ist, dass betriebswirtschaftlich erwünschte Umstrukturierungen nicht durch steuerrechtliche Folgen behindert werden, die ohne die Regelungen des Umwandlungssteuerrechts eintreten würden. Zu begrüßen ist daher, dass gleich zwei FG-Urteile die Abwärtsverschmelzung von Kapitalgesellschaften – abweichend von der Sicht der Finanzverwaltung – auch dann als steuerneutral möglich einstufen, wenn der Anteilseigner der Überträgerin im Ausland ansässig ist (vgl. dazu auch Philipp, DB 2016 S. 2022). » weiterlesen