Veräußert eine Muttergesellschaft sämtliche Anteile an ihrer Tochtergesellschaft stellt dies einen umsatzsteuerbaren, jedoch grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG umsatzsteuerfreien Vorgang dar. In Bezug auf die mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen kann dann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Ein entsprechender Vorsteuerabzug ist jedoch möglich, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG darstellt. Mit der Frage, wann eine solche Anteilsveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen kann, hat sich der BFH in seiner Entscheidung vom 18.09.2019 (XI R 33/18) beschäftigt. » weiterlesen
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Vorweggenommene (Unternehmens-)Erbfolge: Untergang nicht genutzter Verluste bei Übertragung von GmbH-Anteilen
Der Erwerb von mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft hat nach § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG den Untergang bestehender nicht genutzter Verluste der Gesellschaft zur Folge. Dies gilt nur dann nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. die Kapitalgesellschaft verfügt über steuerpflichtige stille Reserven in Höhe der nicht genutzten Verluste oder die Anteilsübertragung ist eine Umstrukturierungsmaßnahme i.S. der Konzernklausel). Die Vorschrift soll zudem nach Verwaltungsauffassung nicht im Fall einer unentgeltlichen vorweggenommenen Erbfolge anwendbar sein (BMF vom 04.07.2008, DB 2008 S. 1598, Tz. 4). Diesen verwaltungsseitigen Ausnahmetatbestand lehnt das FG Münster in einer am 01.02.2016 veröffentlichten Entscheidung ab (Urteil vom 04.11.2015 – 9 K 3478/13 F, Rev. zugelassen); die unentgeltliche vorweggenommene Erbfolge ist danach tatbestandsmäßig. » weiterlesen