Wieder einmal hat sich der BFH mit der Abgrenzung von beruflich veranlassten Werbungskosten zu privaten und daher steuerlich irrelevanten Aufwendungen beschäftigt. Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob sogenannte umgekehrte Familienheimfahrten auch unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff fallen oder ob diese nur im Sonderfall einer doppelten Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden. Während die Vorinstanz (FG Münster vom 28.08.2013 – 12 K 339/10, vgl. hierzu auch Wick, Steuerboard vom 18.07.2014) den Werbungskostenabzug für diese Fahrten bejahte, erteilte der BFH der steuerlichen Anerkennung mit Urteil vom 22.10.2015 – VI R 22/14 (RS1187753) eine Absage. Worüber hatte der Senat zu entscheiden? » weiterlesen
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Umgekehrte Familienheimfahrten können Werbungskosten sein
Die Abgrenzung zwischen privaten (somit steuerlich nicht relevanten) und beruflich veranlassten (also abzugsfähigen Kosten) ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung und in der Folge auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das FG Münster hat am 02.06.2014 eine Entscheidung aus August 2013 veröffentlicht (FG Münster vom 28.08.2013 – 12 K 339/10 E, Revision anhängig unter VI R 22/14), in der es genau um diese Abgrenzung geht. » weiterlesen