Ungeheuer Umsatzsteuer: Effektives Tax Compliance Management System unabdingbar

RA/StB Dr. Helge Jacobs, Counsel bei Linklaters LLP, München

RA/StB Dr. Helge Jacobs, Counsel bei Linklaters LLP, München

Jüngste Meldungen über ausländische Online-Händler werfen abermals ein Schlaglicht auf die Umsatzsteuer: Viele Unternehmen verkaufen deutschen Kunden über elektronische Plattformen Waren und Kundengelder, ohne die Umsatzsteuer an den Fiskus abzuführen und vereinnahmen das Entgelt mit Unterstützung von Plattformbetreibern „brutto wie netto“. Die Umsatzsteuer gerät so immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Und das bleibt nicht ohne Folgen: Auch Unternehmer, die versuchen, ihre Steuererklärungen möglichst zeitnah und richtig abzugeben, die aber angesichts der Komplexität dieser Steuerart an dieser Aufgabe bisweilen scheitern, geraten inzwischen eher als in der Vergangenheit in das Visier des Finanzamts. » weiterlesen

EuGH präzisiert die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH, München

Der EuGH hatte in der Rechtssache Barlis 06 über die Frage zu entscheiden, ob dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug aus seinen Eingangsrechnungen zusteht (EuGH vom 15.09.2016 – Rs. C-516/14, Barlis 06, RS1216655). Die Eingangsrechnungen enthielten die Angaben „Erbringung juristischer Dienstleistung ab [einem bestimmten Datum] bis zum heutigen Tag“ oder „Erbringung juristischer Dienstleistung bis zum heutigen Tag“. Fraglich war, ob diese Angaben den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG) und an die Angabe des Leistungszeitpunkts in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) genügen. » weiterlesen

Berichtigung fehlerhafter Rechnungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs: EuGH lässt Rückwirkung zu

RA/FAStR Thomas Streit, LL.M. Eur., Managing Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

RA/FAStR Thomas Streit, LL.M. Eur., Managing Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH, München

Am 15.09.2016 hat der EuGH in der Rechtssache Senatex GmbH (Rs. C‑518/14, RS1216657) ein grundlegendes Urteil im Bereich des Umsatzsteuerrechts gefällt. Danach können fehlerhafte Rechnungen rückwirkend berichtigt werden. Bedeutung hat dies für Rechnungsempfänger, die aus einer fehlerhaften Einkaufsrechnung den Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Ihnen drohte bislang die Versagung des Vorsteuerabzugs aus der fehlerhaften Rechnung und – je nach zeitlichem Ablauf – eine Zinsforderung des Finanzamts gem. § 233a AO. Durch die jetzt anerkannte Rückwirkung der Berichtigung dürften Zinsforderungen des Finanzamts der Vergangenheit angehören. Unternehmen, die in der Vergangenheit in derartigen Fällen Zinsen an die Finanzbehörde entrichtet haben, sollten prüfen, ob sie nicht die Erstattung der Zinsen beanspruchen können. » weiterlesen

Überlassung von Parkplätzen durch einen Hotelier an einen Hotelgast unterliegt dem Regelsteuersatz

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

RA Dr. Matthias Oldiges, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Der Gesetzgeber hat in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ein Aufteilungsgebot normiert. Danach gilt die Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Der BFH hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 – XI R 11/14 entschieden, dass die Überlassung von Hotelparkplätzen ohne gesondertes Entgelt nicht unmittelbar der Vermietung dient. Deshalb verneint der BFH die Steuerermäßigung für die Parkplatznutzung. » weiterlesen

Behandlung von Zuschüssen an Gewerbemieter für Umsatzsteuerzwecke

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

In der Praxis werden Immobilien zumeist auf Basis der erzielten Jahresnettokaltmiete bewertet. Hierzu wird ein entsprechender Kaufpreis- oder Bewertungsfaktor auf die vereinbarte Miete angewendet. Dabei gibt es verschiedene Kriterien für die Höhe des Faktors: u.a. Leitzinsniveau, Mietvertragslaufzeit, Mieterbonität, Lage, Gebäudeeigenschaften. Im Zusammenhang mit Neuvermietungen und Mietlaufzeitverlängerungen erfreuen sich Zuschüsse an den Mieter immer größerer Beliebtheit. Die umsatzsteuerliche Qualifikation solcher Zuschüsse sollte insbesonere bei Gewerbemietern näher betrachtet werden. » weiterlesen

BFH stellt Regelungen zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften klar

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

RA Stephan H. Schmidt, Dipl.-Fw. (FH), P+P Pöllath und Partners, München

Mit Urteil vom 06.04.2016 (V R 6/14, DB 2016 S. 1412) hat der BFH klargestellt, inwieweit Holdinggesellschaften, die auch wirtschaftliche Leistungen an Tochtergesellschaften erbringen, einen Vorsteuerabzug aus Leistungen für die Einwerbung von Kapital und ähnlichen Aufwendungen geltend machen können. » weiterlesen

Eingeschränkter Vorsteuerabzug bei Unternehmensgründern

RA/StB Svetlana Heil, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Svetlana Heil,
Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei der Gründung eines Unternehmens gilt es, bereits im Vorfeld viele rechtliche und wirtschaftliche Fragen zu klären. Hierzu zählen z.B. die Rechtsformwahl für das künftige Unternehmen, das Erstellen eines Businessplanes und die eigentliche Vorbereitung der späteren unternehmerischen Tätigkeit. Werden bei solchen Vorfeldentscheidungen Berater zu Hilfe gezogen, möchten die Gründer oder die spätere Gesellschaft die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Inwieweit die (vermeintlich) künftigen Gesellschafter die entstandene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können, hatte kürzlich erneut der BFH zu klären (BFH vom 11.11.2015 – V R 8/15, DB 2016 S. 689). » weiterlesen

Umsatzsteuer auf Management Fee – Wann reagiert der Gesetzgeber endlich?

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das derzeit wohl wichtigste Gesetzgebungsverfahren im steuerlichen Bereich dürfte die Investmentsteuerreform sein. Hier gibt es durchaus positive Nachrichten. Die nach den derzeit vorliegenden Entwürfen vorgesehene pauschale Besteuerung ist möglicherweise doch praxistauglicher als zunächst befürchtet. Ein wichtiges Streitthema – die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz – ist vom Tisch. Ein eher wenig beachtetes Thema ist hingegen die Frage der Umsatzbesteuerung – genauer: die Steuerbefreiung – der Verwaltung von Investmentvermögen, der sog. Management Fee. Historisch galt diese nur für Investmentvermögen nach dem seit 2013 aufgehobenen Investmentgesetz, also im Wesentlichen für offene Fonds. » weiterlesen