Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding sowie GmbH & Co. KG als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

RAin Anna Judith Kaiser, LL.M., Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

RAin Anna Judith Kaiser, LL.M., Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

Mit seinem am 09.03.2016 veröffentlichten Urteil vom 19.01.2016 (XI R 38/12, RS1195422) hat der XI. Senat des BFH zu zwei für die Praxis bedeutsamen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen: Sowohl (1.) die Frage, ob eine geschäftsleitende Holding grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, als auch (2.) die Frage, ob eine GmbH & Co. KG Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann, hat der XI. Senat bejaht. » weiterlesen

Umsatzsteuerlicher Beistand der Finanzverwaltung für Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die derzeit zu bewältigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Hilfe für Flüchtlinge sind nicht zuletzt auch eine finanzielle Herausforderung. Hierbei ist der Fiskus zum einen auf der Ausgabenseite gefordert, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen seiner hoheitlichen Leistungsverwaltung effektiv einzusetzen. Zum anderen ist die Finanzverwaltung aber auch auf der Einnahmenseite bestrebt, das persönliche und finanzielle Engagement von Bürgern und Vereinen steuerlich zu unterstützen. Damit wird im Wege einer zurücknehmenden Eingriffsverwaltung die Unterstützung für Flüchtlinge gefördert. » weiterlesen

BFH klärt Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Mit insgesamt vier Entscheidungen vom 02. und 03.12.2015 hat der V. Senat des BFH Stellung bezogen zu Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Im Wesentlichen hat er dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt: Eine Organschaft setzt unter anderem eine Mehrheitsbeteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft sowie die Unternehmereigenschaft des Organträgers voraus. Die diesbezüglichen Ausführungen des BFH sind dennoch von Bedeutung, weil die Voraussetzungen für die Annahme einer Organschaft im deutschen Recht strenger sind als die unionsrechtlichen Anforderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die aus diesem Grund im rechtswissenschaftlichen Schrifttum aufgekommenen Zweifel, ob die nationalen Voraussetzungen unionsrechtskonform sind, hat der BFH nunmehr vorerst beseitigt. Darüber hinaus hat der BFH seine Rechtsprechung in einem für die Praxis interessanten Punkt geändert: Auch eine Personengesellschaft soll nun Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein können. » weiterlesen

Umsatzsteuer beim Asset Deal mit Immobilien: Neues vom BFH zum Erwerb vom Projektentwickler und zur Option

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Bei Immobilientransaktionen bereitet die Abgrenzung zwischen nicht umsatzsteuerbarer Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) und steuerbarer Grundstückslieferung insbesondere dann erhebliche Schwierigkeiten, wenn ein Projektentwickler an einen Bestandshalter verkauft und hierbei bereits Flächen vermietet sind. In einem jüngst veröffentlichten Urteil widmete sich der BFH (BFH vom 12.08.2015 – XI R 16/14, DB1187746) diesem Fall und sieht in Abweichung zur Finanzverwaltung die Voraussetzungen einer GiG unter bestimmten Bedingungen als erfüllt an. In einem weiteren Urteil entschied derselbe Senat des BFH (BFH vom 21.10.2015 – XI R 40/13, RS1187751), dass die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht einer steuerbaren Grundstückslieferung nur im notariellen Kaufvertrag, nicht aber in einem – notariell beurkundeten – Nachtrag zum Kaufvertrag ausgeübt werden darf. Eine im Nachtrag ausgeübte Option sei unwirksam, so dass im Ergebnis eine umsatzsteuerfreie Veräußerung vorläge. Nachfolgend soll das erste Urteil etwas näher betrachtet werden. » weiterlesen

Gebot der Stunde nach EuGH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung für sämtliche Investmentvermögen

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Am 09.12.2015 erging das mit Spannung erwartete EuGH-Urteil in der Rechtssache Fiscale Eenheid (Rs. C-595/13) zur Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen“ gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL). Die erste, hier interessierende Vorlagefrage des niederländischen Gerichts betrifft die Reichweite der Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Begriffs der umsatzsteuerbefreiten „Sondervermögen“ (in der englischen Fassung: special investment funds). Insoweit folgt der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin vom 20.05.2015 (vgl. hierzu Bujotzek, Steuerboard vom 27.07.2015; zu der zweiten Vorlagefrage betreffend den Begriff „Verwaltung“ vgl. Fischer, Steuerboard vom 26.08.2015): Sämtliche Investitionsvehikel, die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterworfen sind, sind „Sondervermögen“ im Sinne der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung. Die Definitionsbefugnis der Mitgliedstaaten ist insoweit durch die Harmonisierung des Aufsichtsrechts überlagert. » weiterlesen

Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über eine elektronische Handelsplattform (eBay)

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Privatpersonen, die regelmäßig Verkäufe über eine elektronische Handelsplattform (eBay) tätigen, stellt sich nicht nur die Frage ob bzw. wann die erzielten Gewinne einkommensteuerpflichtige Einnahmen darstellen, sondern auch die Frage, ob die Verkäufe der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Umfang der Verkäufe die Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500 Euro nachhaltig überschreitet. » weiterlesen

EuGH: Umtauschgeschäfte mit virtuellen Währungen (z.B. Bitcoin) umsatzsteuerfrei

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA David Hötzel, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Während dezentral organisierte virtuelle Währungen, zu deren geläufigsten Beispielen der Bitcoin zählt, für ein breites Alltagspublikum noch immer Neuland sind, hat der EuGH bereits zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin-Tauschdienstleistungen entschieden (EuGH vom 22.10.2015 – Rs. C-264/14). Damit hat er einen wichtigen Beitrag zur rechtssicheren steuerlichen Einordnung virtueller Währungen geleistet.   » weiterlesen

Umsatzsteuer auf Leistungen der 24-Stunden-Pflege?

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

RA Prof. Dr. Gerhard Specker, HFH Hamburger Fern-Hochschule, Hamburg

Unter welchen Voraussetzungen Pflege- und Betreuungsleistungen unter die komplizierten Befreiungsregelungen des Umsatzsteuergesetzes fallen, hat in den letzten Jahren oftmals die Finanzgerichte beschäftigt. Dies betrifft zum Beispiel ambulante wie stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Seniorenheime. Die unklare Rechtslage und die erheblichen Kostenfolgen für die Betroffenen verlangen nach einer Klarstellung. Dies gilt auch für die Besonderheiten der 24-Stunden-Pflege. » weiterlesen