Aktuelles vom BFH zu Vorsteuerabzug und Mietgarantien bei der Vermietung

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

In einem aktuell veröffentlichten Urteil (BFH vom 15.04.2015 – V R 46/13, DB 2015 S. 1999) äußert sich der BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung typischer Themen bei gewerblicher Vermietung: (Teil-)Option, Vorsteuerabzug und Mietgarantie. Deshalb lohnt es sich, die Entscheidung genauer zu betrachten. Darüber hinaus kommt der steuerlichen Behandlung von Mietgarantien generell eine steigende praktische Bedeutung zu. » weiterlesen

Verwaltung von Immobilienfonds – Leistungen des Asset Managers bald umsatzsteuerfrei?

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes ist in Deutschland von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG). Damit sollen Fondsanleger nicht gegenüber Direktanlegern steuerlich benachteiligt werden, die ihre Investitionen ohne eine Vermögensverwaltung durch zwischengeschaltete Investmentgesellschaften tätigen.
Die Steuerbefreiung ist nun jedoch Gegenstand eines laufenden EuGH-Verfahrens („Fiscale Eenheid X N.V. c.s.“; Rs. C-595/13). Die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 20.05.2015 haben Brisanz, wie bereits Bujotzek kürzlich an dieser Stelle im Zusammenhang mit dem Begriff des „Investmentfonds“ darlegt (Bujotzek, DB0991106). Auch der Begriff der „Verwaltung“ erfährt aber – sollte der EuGH der Generalanwältin Kokott folgen – ein neues, erweitertes Verständnis. » weiterlesen

Neue Rechtsprechung zur Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften

RA/FAStR Dr. Markus Hassa, LL.M., Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Reihengeschäften bereitet seit längerer Zeit enorme Schwierigkeiten. Die Herausforderung besteht in der Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferbeziehungen. Durch die Zuordnung lässt sich bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bzw. die steuerfreie Ausfuhrlieferung bestimmen. Die hierzu in den letzten Jahren ergangene Rechtsprechung ist in weiten Teilen unklar und widersprüchlich (vgl. bereits Hassa, Steuerboard vom 18.09.2014). Am 25.02.2015 hat der XI. Senat des BFH in zwei Urteilen (XI R 15/14, DB0694689; vgl. dazu auch Heuermann, DB 2015 S. 1303 und XI R 30/13, DB0694498) erneut zur Zuordnung der Warenbewegung Stellung genommen. » weiterlesen

Diskussionsentwurf zur Investmentsteuerreform – das Ende der Transparenz

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Am 21. Juli 2015 hat das Bundesfinanzministerium den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz) veröffentlicht. Mit der Abkehr vom Transparenz-Grundsatz ist ein grundlegender Systemwechsel für Publikumsfonds vorgesehen. Daneben wird auch eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz eingeführt. Der Entwurf wird die Fondsbranche und Anleger noch eine Weile beschäftigen. » weiterlesen

Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen AIFs demnächst auch in Deutschland steuerfrei? (Rs. C-595/13, Fiscale Eehheid)

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Anders als in den meisten europäischen Ländern unterliegt die Verwaltung von Private Equity Fonds und anderen Alternativen Investmentfonds (AIF) in Deutschland der Umsatzsteuer. Das liegt unter anderem daran, dass Deutschland die Umsatzsteuerbefreiung für „die Verwaltung von durch die Mitgliedsstaaten als solche definierten Sondervermögen” gemäß der 6. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) sehr eng interpretiert. Gemäß der deutschen Umsetzungsnorm (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG) ist nur die Verwaltung von „Investmentfonds“ (d.h. v.a. OGAW oder offene Immobilienfonds) umsatzsteuerfrei, nicht aber von Private Equity Fonds und anderen AIFs (sog. „Investitionsgesellschaften“), obwohl letztere ebenso wie Investmentfonds einer europaweit harmonisierten Regulierung unterliegen. » weiterlesen

Gute Nachricht aus Europa: Vorsteuerabzug bei Erwerber-Holding bleibt möglich

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Gute Nachrichten aus Europa sind derzeit eher selten. Eine erfreuliche Meldung gibt es jedoch: Der EuGH hat weitgehend geklärt, unter welchen Umständen eine Erwerber-Holding die von ihr im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung gezahlte Vorsteuer geltend machen kann. Dies ist möglich, wenn die Erwerber-Holding durch entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aktiv an der Verwaltung der erworbenen Beteiligung teilnimmt und hierdurch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Erwirbt die Erwerber-Holding in einer Transaktion gleichzeitig Beteiligungen, denen gegenüber sie solche Leistungen nicht erbringt, ist die Vorsteuer aufzuteilen. » weiterlesen

Mehrfachbelastung von Bauleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer: II. Senat des BFH hält an „Belastungscocktail“ fest

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Assistant Manager, KPMG AG, Köln

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Assistant Manager, KPMG AG, Köln

Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 20.03.2013 nachdrücklich Kritik an der ständigen Rechtsprechung des II. Senats des BFH zur Dogmatik des einheitlichen Vertragswerks im Grunderwerbsteuerrecht geübt (FG Niedersachsen vom 20.03.2013 – 7 K 223/10, 7 K 224/10, DB0605723; vgl. dazu auch Kreft, StR kompakt, DB0607217). Ein wesentlicher Kritikpunkt des Niedersächsischen Finanzgerichts war dabei die durch das FG als „Belastungscocktail“ bezeichnete, teilweise auftretende Mehrfachbelastung eines Erwerbsvorgangs mit Grunderwerbsteuer sowie Umsatzsteuer infolge der divergierenden BFH-Rechtsprechung des II. Senats einerseits und des V. und XI. Senats andererseits. Der II. Senat hat nunmehr mit Abschluss des Revisionsverfahrens entschieden, dass er weiterhin an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und damit die in Beratungskreisen aufkommende Hoffnung einer steuergünstigeren Auslegung im Keim erstickt (BFH vom 04.12.2014 – II R 22/13). » weiterlesen

Fondsbesteuerung – ein Blick über den Tellerrand und nach vorne

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Tarek Mardini, LL.M. (UConn), Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Manchmal ist ein Blick über den sprichwörtlichen „Tellerrand“ hinaus hilfreich. Das ist so im Leben allgemein, aber auch im Steuerrecht. In Aussicht auf eine angekündigte Reform der Fondsbesteuerung kann es nicht schaden, den Blick ein wenig schweifen zu lassen. Anregungen gibt es zahlreiche, in Form aktueller Entwicklungen im benachbarten Ausland und durch Vorschläge interessierter Kreise im Inland. » weiterlesen