Keine Ist-Versteuerung für umsatzstarke Freiberufler

RA/StB Ralph Korf, München

RA/StB Ralph Korf, München

Der BFH hatte am 22. 7. 2010 (V R 4/09, DB 2010 S. 2541) entschieden, dass eine Steuerberatungs-GmbH die Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann. Eine GmbH sei kraft Gesetzes zur Buchführung verpflichtet, und Zweck der Ist-Versteuerung sei es, einem nicht buchführungspflichtigen Unternehmer zu ersparen, nur für USt-Zwecke seinen Forderungsbestand zu ermitteln. Das BVerfG beschloss am 20. 3. 2013 (1 BvR 3063/10), die gegen dieses BFH-Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Mit Schreiben vom 31. 7. 2013 (IV D 2 – S 7368/10/10002 [2013/0719183], DB0604428) reagiert das BMF auf diese Entwicklung und ordnet an, dass Freiberufler i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich die USt nach vereinbarten Entgelten ermitteln müssen, wenn sie Bücher führen, auch wenn dies freiwillig geschieht. » weiterlesen

Mehr Sicherheit für die Umsatzsteuer-Option beim Asset Deal

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Umsatzsteuerliche Themen werden oft etwas stiefmütterlich behandelt, obwohl sie, z. B. beim direkten Kauf bzw. Verkauf von Vermögensgegenständen („Asset Deal“), insbesondere bei Immobilien, eine sehr wichtige Rolle spielen. Für den Immobilienerwerb mittels Asset Deal führte eine verschärfte Sichtweise der Finanzverwaltung seit dem 1. 11. 2010 zu erheblichen Unsicherheiten im Verhältnis von umsatzsteuerlicher Option und Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG). Die Vertragspraxis reagierte mit angepassten Umsatzsteuerklauseln im Kaufvertrag, wobei jedoch Risiken verblieben. In einer aktuellen Verfügung der OFD Niedersachsen (vgl. DB0589890)  wird diese neue Vertragspraxis nunmehr erfreulicherweise abgesegnet.  » weiterlesen

Beratung ist auch Verwaltung – neues zur Umsatzsteuer bei Investmentvermögen

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die USt bei Finanzdienstleistungen gehört seit jeher zu den problematischen Feldern des USt-Rechts. Zwar ist ein Großteil der Finanzdienstleistungen steuerbefreit. Die Steuerbefreiung ist aber nicht umfassend ausgestaltet, sodass es in diesem Bereich nach wie vor auch steuerpflichtige Umsätze gibt.

Steuerbefreiungen im USt-Recht sind regelmäßig zweischneidige Angelegenheiten. Zwar können steuerbefreite Leistungen im Grundsatz billiger angeboten werden als steuerpflichtige, weil der Preis nicht mit USt belastet ist. Diese Entlastungswirkung wird jedoch erheblich geschmälert, weil mit der Steuerbefreiung regelmäßig der Ausschluss des Vorsteuerabzugs einhergeht. Geht man davon aus, dass Eingangsumsätze Kostenelemente der Preise darstellen, muss ein Unternehmer, der steuerfreie Leistungen erbringt, die auf seinen Eingangsleistungen lastende Vorsteuer über den Preis seiner Leistungen refinanzieren, d. h. seiner Kalkulation Brutto-Einkaufspreise zugrunde legen. Damit dürfte er immer noch preiswerter als der Unternehmer anbieten können, der steuerpflichtige Leistungen erbringt. Letzterer kann bei seiner Kalkulation zwar Netto-Einkaufspreise ansetzen, muss dann aber auf seinen Endpreis volle USt aufschlagen. Der Vorteil der Steuerbefreiung relativiert sich jedoch erheblich. » weiterlesen

Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

WP StB Dipl. Kfm. Michael Koch, Counsel bei der INVRA Treuhand AG, Köln

Personen, die sonst nicht unternehmerisch tätig sind, werden Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG, wenn sie den in ihrer Photovoltaikanlage (im Folgenden: PVA) erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (A 2.5 (1) UStAE). Nach dem BFH kommt es dabei  nicht auf die Höhe der erzielten Umsätze an (BFH-Urteil vom 18. 12. 2008 – V R 80/07, BFH/NV 2009 S. 860 = DB0322301). Selbst bei geringen Umsätzen werden Betreiber von PV-Anlagen daher zu Unternehmern. » weiterlesen

Begrenzte umsatzsteuerliche Zessionarshaftung bei Insolvenzanfechtung der Abtretung

RA/StB Ralph Korf, München

Das FG Düsseldorf teilt in seinem September-Newsletter eine nicht rechtskräftige Entscheidung vom 6. 6. 2012 mit (5 K 2914/11 H(U), DB0526969), worin es um die Frage geht, in welchem Umfang ein Zessionar für die USt in einer an ihn abgetretenen Forderung haftet, wenn die Abtretung durch den Insolvenzverwalter angefochten wird.

Der (etwas vereinfachte und hinsichtlich der Zahlen veränderte) Sachverhalt war folgender: Eine GmbH (die spätere Gemeinschuldnerin) hatte bei der Liquidation des Geschäftsbetriebs Fahrzeuge steuerpflichtig für 1.190.000 € verkauft und diese Forderung an die Klägerin abgetreten. Die Klägerin schrieb die Forderung dem Kontokorrentkonto der GmbH gut und verrechnete sie vollständig mit ihren bestehenden Kredit- und Zinsforderungen. » weiterlesen

Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen für Umsatzsteuerzwecke? – Aktuelle Entwicklungen

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Ein leidiges, oft strittiges Thema in Außenprüfungen sind Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben nach §§ 14, 14a UStG in (Eingangs-)Rechnungen. Fehlende oder unzutreffende Rechnungsangaben, mithin rein formale Gründe, lassen den (in gutem Glauben durchgeführten) Vorsteuerabzug entfallen. Ein bei komplexen Aufträgen falsch ermitteltes Leistungsdatum, eine zu unpräzise Leistungsbeschreibung bei sonstigen Leistungen; ein „Fehler“ gelangt schnell in eine ansonsten korrekte Rechnung. Da Außenprüfungen oft erst Jahre später erfolgen, können gem. § 233a AO erhebliche Nachzahlungszinsen anfallen. Denn Finanzverwaltung und BFH ließen bisher den Vorsteuerabzug nicht rückwirkend, sondern erst ab Vorliegen der korrigierten Rechnung zu, obwohl § 31 UStDV zur Rückwirkung keine Aussage trifft. Doch es besteht Hoffnung. » weiterlesen

Kein Vorsteuerabzug für Holding-Gesellschaften

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 9. 2. 2012 (V R 40/10, DB 2012 S. 614) nochmals in aller Deutlichkeit klargestellt. Auch Konzerndienstleistungen beseitigen diesen Ausschluss i. d. R. nicht.

In Konzernstrukturen, aber auch bei isolierten Unternehmenserwerben werden Tochtergesellschaften bzw. die erworbenen Anteile oftmals durch eigene Holding-Gesellschaften gehalten und verwaltet. Aus dem Erwerb und der Verwaltung dieser Beteiligungen entstehen regelmäßig hohe Aufwendungen, die mit Vorsteuer belastet sind. Da aus dem Halten der Beteiligungen keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (Erzielung von Dividenden, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen sowie Veräußerungserlöse) resultieren, ist ein Vorsteuerabzug grds. ausgeschlossen. Regelmäßig erbringen die Holding-Gesellschaften zugleich aber Dienstleistungen (Beratungsleistung) an die Tochtergesellschaften. Diese unterliegen der USt und berechtigen für sich genommen zum Vorsteuerabzug. Der BFH hatte nun darüber zu entscheiden, wie weit der Vorsteuerabzug in einer solchen Situation reicht. » weiterlesen

Viele Kontrollen durch die Steuer-Identifikationsnummer

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Nach einem BFH-Urteil vom 18. 1. 2012 (Az. II R 49/10, DB0466227) ist die Zuteilung der bundesweit einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar. Das gilt auch hinsichtlich der dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgten Datenspeicherung. Die Steuer-ID erhält jeder bei einem Einwohnermeldeamt registrierte Bürger von Geburt an und ermöglicht viele neue Kontrollen. » weiterlesen