Der BFH hatte am 22. 7. 2010 (V R 4/09, DB 2010 S. 2541) entschieden, dass eine Steuerberatungs-GmbH die Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann. Eine GmbH sei kraft Gesetzes zur Buchführung verpflichtet, und Zweck der Ist-Versteuerung sei es, einem nicht buchführungspflichtigen Unternehmer zu ersparen, nur für USt-Zwecke seinen Forderungsbestand zu ermitteln. Das BVerfG beschloss am 20. 3. 2013 (1 BvR 3063/10), die gegen dieses BFH-Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Mit Schreiben vom 31. 7. 2013 (IV D 2 – S 7368/10/10002 [2013/0719183], DB0604428) reagiert das BMF auf diese Entwicklung und ordnet an, dass Freiberufler i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich die USt nach vereinbarten Entgelten ermitteln müssen, wenn sie Bücher führen, auch wenn dies freiwillig geschieht. » weiterlesen