Darf das Umwandlungssteuerrecht „prinzipienlos“ sein?

RA/StB Prof. Dr. Dietmar Gosch, Hamburg

Der Staat, das Gemeinwesen, besteuert seine Bürger, um sich die nötigen Mittel für die öffentlichen Haushalte zu beschaffen. Er wird dadurch in die Lage versetzt, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Der Bürger refinanziert vice versa vermittels der Steuern seine Teilhabe an besagtem Gemeinwesen. Das beschreibt die „Idealfunktion“ des Steuerstaates. Davon ist die Realität allerdings, was höchst bedauerlich ist, mehr denn je entfernt. » weiterlesen

Wertaufstockung bei Einbringung einzelner Sacheinlagegegenstände mit negativem Kapital

RA Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

Inwieweit bei der Einbringung von mehreren (Teil-)Betrieben bzw. Mitunternehmeranteilen die Aktivposten und die Passivposten der verschiedenen Sacheinlagegenstände jeweils zu saldieren sind, war bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Von Bedeutung ist die Rechtsfrage z.B., soweit einzelne Sacheinlagegegenstände ein negatives Kapital aufweisen. In seiner Entscheidung vom 13.09.2018 (I R 19/16, DB 2019 S. 341) hat der BFH sich nun mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit bei Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände eine Gesamtbetrachtung für die Überprüfung der Voraussetzungen der Buchwertfortführung zu erfolgen hat. Auch prozessual beinhaltet die Entscheidung erwähnenswerte Besonderheiten. » weiterlesen

BFH: Negative Anschaffungskosten für Anteile sind möglich

StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Associate bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin

Einbringungen nach § 20 UmwStG sind in letzter Zeit besonders aufgrund der Sperrfrist des § 22 UmwStG diskutiert worden. Durch die Entscheidung des BFH vom 24.01.2018 (I R 48/15, DB 2018 S. 1568; vgl. hierzu Weiss/Brühl, Steuerboard vom 06.07.2018) ist die Verletzung dieser Sperrfrist durch Folgeumwandlungen besonders in den Mittelpunkt gerückt. In einer neuen Entscheidung vom 07.03.2018 beschäftigt sich der BFH nun mit § 20 UmwStG selbst (I R 12/16, DB 2018 S. 1705). Seit Jahren war hier streitig, ob Entnahmen im Rückwirkungszeitraum zu einer Aufstockungsverpflichtung für das eingebrachte Betriebsvermögen führen können. Dies hat der BFH nun verneint – der Ausgleich erfolgt über „negative Anschaffungskosten“ der erhaltenen Anteile. » weiterlesen

BFH: Eine Aufwärtsverschmelzung ist eine Veräußerung

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Counsel bei Becker Büttner Held, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist Associate bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Die Sperrfristen des § 22 UmwStG sollen während ihrer siebenjährigen Laufzeit Statusverbesserungen durch die Einbringungen der §§ 20, 21 und 25 UmwStG verhindern. Diese Sperrfristbehaftung von (eingebrachten oder im Zuge der Einbringung erhaltenen) Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 22 UmwStG wird derzeit heiß diskutiert. Das FG Schleswig-Holstein hatte mit seinem Urteil zur Gewerbesteuerfreiheit des Einbringungsgewinns II vor kurzem insoweit Neuland betreten (Brühl/Weiss, Steuerboard vom 02.05.2018). Nun hat der BFH mit seiner seit langem erwarteten Revision (Urteil vom 24.01.2018 – I R 48/15, DB 2018 S. 1568) zum Urteil des FG Hamburg vom 21.05.2015 (2 K 12/13) erneut für Diskussionsstoff im Bereich des § 22 UmwStG gesorgt. » weiterlesen

BFH: Rückwirkung gilt nicht für alles

RA/StB Svetlana Heil,
Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Kein anderes deutsches Steuergesetz enthält in nur 27 Paragrafen so viele Rückwirkungsfiktionen wie das Umwandlungssteuergesetz. Geprägt von der Zielsetzung, eine doppelte Erstellung der handelsrechtlichen und steuerlichen Umwandlungsbilanzen zu vermeiden, knüpft es für Besteuerungszwecke an den Stichtag der handelsrechtlichen Umwandlungsbilanz an, die maximal acht Monate zurück liegen kann. Mit seiner am 14.05.2018 veröffentlichten Entscheidung hatte der BFH Gelegenheit, zur Reichweite der Rückwirkungsfiktion in § 2 Abs. 1 UmwStG Stellung zu nehmen (BFH vom 07.01.2018 – I R 27/16, DB 2018 S. 1314). In dem Urteil bestätigt der BFH erneut den Vorrang der allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze, soweit das Umwandlungssteuergesetz nicht ausdrücklich eine Rückwirkung vorschreibt. » weiterlesen

Downstream merger: Steuerneutralität trotz ausländischer Anteilseigner?!

StB Dr. Thomas Loose, Partner, PwC New York

StB Dr. Thomas Loose, Partner, PwC New York

Ziel des UmwStG ist, dass betriebswirtschaftlich erwünschte Umstrukturierungen nicht durch steuerrechtliche Folgen behindert werden, die ohne die Regelungen des Umwandlungssteuerrechts eintreten würden. Zu begrüßen ist daher, dass gleich zwei FG-Urteile die Abwärtsverschmelzung von Kapitalgesellschaften – abweichend von der Sicht der Finanzverwaltung – auch dann als steuerneutral möglich einstufen, wenn der Anteilseigner der Überträgerin im Ausland ansässig ist (vgl. dazu auch Philipp, DB 2016 S. 2022). » weiterlesen

Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen: Entwarnung durch die KStR 2015?

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Director, PwC Düsseldorf

Wie im Blog-Beitrag vom 13.11.2013 berichtet, führen Drittstaatsverschmelzungen auf Ebene des inländischen Anteilseigners zu einer „Steuerfalle“. Denn die Finanzverwaltung vertritt in der jüngeren Vergangenheit in vielen Praxisfällen die Ansicht, dass eine Drittstaatsverschmelzung bei dem übertragenden Rechtsträger in Ermangelung der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG als liquidationsähnlicher Vorgang zu werten sei. Demnach greife eine Sachausschüttung des gesamten Vermögens auf die inländische Anteilseignerebene in Kombination mit einer Einlage in den übernehmenden Rechtsträger. Diese Sachausschüttung soll nach dem Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG) eine volle Besteuerung der stillen Reserven auslösen; für Gewerbesteuerzwecke erfolgt hingegen bei Erfüllen der Voraussetzungen des § 9 Nr. 7 GewStG eine Kürzung. Dass § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG nicht anwendbar ist, wenn keine beschränkte Steuerpflicht des übertragenden Rechtsträgers im Inland vorliegt, war sogar Gegenstand einer Bund-Länder-Abstimmung. » weiterlesen

Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen?

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

Verschmelzungen unter der Beteiligung von in Drittstaaten ansässigen Kapitalgesellschaften stehen nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer von deutschen, global positionierten Unternehmen aus operativen Gründen zunehmend anvisierten „legal entity rationalization“ auf der Tagesordnung. Auf Ebene des deutschen Anteilseigners wurden solche Drittstaatsverschmelzungen bislang im Regelfall als steuerneutral behandelt. Dies ergibt sich für im Privatvermögen gehaltene Anteile unter 1% aus der Vorschrift des § 20 Abs. 4a EStG und für im Privatvermögen größer 1% sowie im Betriebsvermögen befindliche Anteile aus § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG i. V. mit § 13 UmwStG. » weiterlesen