Mit der jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache National Grid Indus BV hat die Diskussion über die deutschen Entstrickungsregelungen wieder an Fahrt gewonnen. Nachdem der BFH die finale Entnahmetheorie bzw. die Theorie der finalen Betriebsaufgabe aufgegeben hat, ist auf der Tatbestandsebene zudem fraglich, ob die u. a. mit dem SEStEG geschaffenen allgemeinen und umwandlungssteuerrechtlichen Entstrickungsregelungen nicht vielfach leer laufen. Schließlich hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge der (ggf. abgemilderten) Sofortbesteuerung stiller Reserven allein an den Ausschluss bzw. die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts geknüpft. Insoweit ergeben sich aber nicht nur bei der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern sowie Sitz- und Betriebsverlegungen innerstaatliche und europarechtliche Zweifel an dem „ob“ und „wie“ der deutschen Entstrickungsbesteuerung. Vielmehr ist ebenso die hier zu behandelnde Hinausverschmelzung (§§ 122a ff. UmwG) einer deutschen KapGes. in das EU/EWR-Territorium problembelastet. Verstärkt wird dies durch die seitens der Finanzverwaltung (nach wie vor) unrichtigerweise vertretene Zentralfunktionsthese. » weiterlesen