Haben natürliche Personen mehrere Wohnsitze in verschiedenen Staaten (z.B. Haupt- und Nebenwohnsitz, Ferienwohnung) inne, kommt es immer wieder zu Verwirrungen, ob und wann ein Wohnsitz eine unbeschränkte nationale Steuerpflicht begründet. Das FG Baden-Württemberg vertrat im Jahr 2015 die Auffassung, dass eine natürliche Person mit Wohnsitz im Inland, die auch über einen Wohnsitz im Ausland verfügt und dort ihren Lebensmittelpunkt hat, im Inland nicht unbeschränkt, sondern nur beschränkt steuerpflichtig sei (FG Baden-Württemberg vom 07.10.2015 – 1 K 2833/12). Der BFH nutzte nun das Revisionsverfahren, um die dadurch aufgekommene Unsicherheit zu beseitigen und die Regelungen des nationalen Steuerrechts klarzustellen (BFH vom 23.10.2018 – I R 74/16 (NV), RS1299502). » weiterlesen