Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und Anna Drews, Steuerassistentin, sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Mit Urteil vom 23.04.2021 (IX R 8/20, DB 2021 S. 2061) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei einem privaten Veräußerungsgeschäft nach einer unentgeltlichen Übertragung um einen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO handelt. Entgegen der Rechtsauffassung des zuständigen Finanzamts und des FG Nürnberg als Vorinstanz wurde diese Frage vom BFH verneint. » weiterlesen