Zum Steuerabzug der Kosten für die universitäre Bildung

Jun.-Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Darmstadt

Was ist der Zweck eines universitären Studiums? Diese Frage hat die einschneidenden Stu­dien­reformen der letzten Jahre ebenso begleitet wie den po­litischen Diskurs um die Recht­fertigung von Studien­gebühren. Im Steuerrecht war sie erneut Gegenstand einer Entschei­dung des BFH vom 28. 7. 2011 (VI R 7/10, DB 2011 S. 1836). Streitig war, ob Aufwendungen für ein Erststudium nach Schulabschluss vorweg­genom­mene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Die ständige Rechsprechung hatte bis 2002 die berufliche Veranlassung der Ausbildungsauf­wen­dun­gen für einen erstmaligen oder neuen Beruf verneint, den Zweck eines Studiums in der persön­lichen Selbstverwirk­lichung verortet und das Ziel eines Studiums vordergründig in der Er­lan­gung einer gesell­schaftlichen Stellung gesehen.

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