Was ist der Zweck eines universitären Studiums? Diese Frage hat die einschneidenden Studienreformen der letzten Jahre ebenso begleitet wie den politischen Diskurs um die Rechtfertigung von Studiengebühren. Im Steuerrecht war sie erneut Gegenstand einer Entscheidung des BFH vom 28. 7. 2011 (VI R 7/10, DB 2011 S. 1836). Streitig war, ob Aufwendungen für ein Erststudium nach Schulabschluss vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Die ständige Rechsprechung hatte bis 2002 die berufliche Veranlassung der Ausbildungsaufwendungen für einen erstmaligen oder neuen Beruf verneint, den Zweck eines Studiums in der persönlichen Selbstverwirklichung verortet und das Ziel eines Studiums vordergründig in der Erlangung einer gesellschaftlichen Stellung gesehen.