Dass die Nichtabgabe sowie die nicht-rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen zu steuerstrafrechtlichen Problemen führt, ist in der Öffentlichkeit jüngst anhand des Falles des Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes breiter diskutiert worden. Der BGH hat ebenfalls vor kurzem zur Konstellation der Nichtabgabe von Steuererklärungen Stellung genommen und dabei sowohl Grundsätzliches klargestellt sowie den Sonderfall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens behandelt. In seinem Beschluss vom 10.08.2017 (1 StR 573/16, RS1253730) hatte der BGH den Fall zu entscheiden, dass der Angeklagte für die Veranlagungszeiträume 2011 und 2012 keine Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben hatte. » weiterlesen