Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

WP/StB Katrin Gänsler, Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt/M.

Am 12. April 2012 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Der Bundesrat stimmte dem Ratifizierungsgesetz bereits am 23. November 2012 zu, während das niederländische Parlament seine Zustimmung erst am 19. Mai 2015 erteilte. Das neue Abkommen wird voraussichtlich ab 1. Januar 2016 anwendbar sein. Das neue DBA ersetzt das derzeitige Abkommen vom 16. Juni 1959 und entspricht in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen 2010. Auch fanden Regelungen Eingang, die die Entstehung von unversteuerten „weißen“ Einkünfte verhindern sollen. Aus deutscher Sicht sind für internationale Konzerne und Investoren insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen relevant. » weiterlesen

BMF äußert sich zur Anwendung der DBA auf Personengesellschaften

RA StB Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D.

Unter dem Datum vom 16. 4. 2010 hat das BMF ein Schreiben über die Anwendung der DBA auf Personengesellschaften erlassen. Ein erster Entwurf dieses Schreibens wurde bereits am 10. 5. 2007 im Internet eingestellt. Die lange Bearbeitungsdauer wurde damit erklärt, dass der Ausgang einer Reihe von Verfahren vor dem BFH abgewartet werden sollte. Die jetzt veröffentlichte Fassung lässt aber nicht erkennen, dass sich die Finanzverwaltung von irgendeinem BFH-Urteil hätte beeinflussen lassen. Im Gegenteil: In dem Schreiben werden offensichtlich fehlerhafte Auffassungen vertreten. Zweifelsfragen werden nicht richtig angepackt. Für den Praktiker ist das Schreiben eine einzige Enttäuschung. » weiterlesen