Unternehmenskauf: Steuerhaftungsrisiken bei nachträglicher Insolvenz des Verkäufers

RA/StB Dr. Simon Weppner, M.C.L., Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf. Er berät bei der steuerlichen Gestaltung von Unternehmenskäufen und der steuerlichen Strukturierung von Investmentfonds und Kapitalanlagen.

Beim Erwerb eines Unternehmens in der Form eines Asset Deals (Erwerb sämtlicher Aktiva und Passiva eines Unternehmens) haftet der Erwerber für die vor dem Erwerb entstandenen betrieblichen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer) des Unternehmens, sofern die betreffende Steuer seit Beginn des letzten Jahres vor der Übereignung des Betriebs entstanden ist und vor Ablauf eines Jahres nach Anmeldung des Betriebsübergangs festgesetzt wird (vgl. § 75 AO). Dieses Haftungsrisiko wird typischerweise durch eine vertragliche Steuerfreistellung abgesichert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die vertraglichen Schutzmechanismen zugunsten des Erwerbers nicht immer greifen, da der Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme des Erwerbers mitunter nicht mehr in der Lage ist, die Freistellungsverpflichtung zu erfüllen. Einen wichtigen Hinweis auf (weitere) mögliche Haftungsrisiken und eine effektive Haftungsabschirmung gibt nun die Entscheidung des FG Sachsen  vom 21.06.2017 – 1 K 892/14 (anhängig beim BFH: VII R 29/17). » weiterlesen

Gute Nachricht aus Europa: Vorsteuerabzug bei Erwerber-Holding bleibt möglich

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Gute Nachrichten aus Europa sind derzeit eher selten. Eine erfreuliche Meldung gibt es jedoch: Der EuGH hat weitgehend geklärt, unter welchen Umständen eine Erwerber-Holding die von ihr im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung gezahlte Vorsteuer geltend machen kann. Dies ist möglich, wenn die Erwerber-Holding durch entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aktiv an der Verwaltung der erworbenen Beteiligung teilnimmt und hierdurch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Erwirbt die Erwerber-Holding in einer Transaktion gleichzeitig Beteiligungen, denen gegenüber sie solche Leistungen nicht erbringt, ist die Vorsteuer aufzuteilen. » weiterlesen