Die Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung von Spenden und verdeckten Gewinnausschüttungen führt in der Praxis zu großer Rechtsunsicherheit. Gerade Familienunternehmen bilden ihr gemeinnütziges Engagement häufig über eigene gemeinnützige Stiftungen ab. Da die Nichtanerkennung des Spendenabzugs jedoch erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zur Folge hat, sehen Unternehmen zunehmend von Unternehmensspenden ab, sobald das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung besteht. Mit seiner Entscheidung vom 13.07.2021 (I R 16/18) hatte sich der BFH mit der praxisrelevanten Frage auseinanderzusetzen, ob und inwieweit Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung, die von den Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft errichtet wurde, einen steuermindernden Abzug zulassen. » weiterlesen