Das Thema der periodenübergreifenden steuerlichen Nutzung von Verlusten, die Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) erleiden, kann mit Fug und Recht als Dauerbrenner bezeichnet werden. Sie ist dem Fiskus seit jeher ein Dorn im Auge, weshalb er fortwährend bestrebt ist, die Möglichkeiten der Verlustnutzung einzuschränken. Vorläufiger gesetzgeberischer Schlussakkord ist die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte und seit dem 1. 1. 2008 geltende Regelung, nach der einer Kapitalgesellschaft der Abzug von Verlusten untersagt ist, wenn und soweit es auf Anteilseignerebene zu einem sog. „schädlichen Beteiligungserwerb“ kommt. » weiterlesen