Neues zum Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit dem Urteil vom 12.02.2020 – XI R 24/18 (DB 2020 S. 1267) hat der BFH die Anforderungen eines Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften als konsequente Schlussfolgerung aus der EuGH-Rechtsprechung verdeutlicht und gelockert. » weiterlesen