Ist ein Arbeitnehmer gehindert Aktien, die der Arbeitgeber ihm verbilligt überlässt, rechtsgeschäftlich wirksam zu übertragen, ist der Vorteil aus der Verbilligung erst zu dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Übertragungsbeschränkung entfällt (BFH, Urteil vom 30. 6. 2011 – VI R 37/09, DB 2011 S. 2127). Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer verbilligt Aktien der U.S.-amerikanischen Muttergesellschaft seiner Arbeitgeberin erworben (restricted shares), die innerhalb von zwei Jahren weder handelbar noch lieferbar waren und sich auch nicht zur Beleihung eigneten. Nach einer Haltefrist von einem Jahr konnten sie nur unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Eine der Bedingungen betraf die Einhaltung der Publikationspflichten nach US-Aktienrecht durch die US- Muttergesellschaft, die die „restricted shares“ ausgegeben hatte. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr war ein freier Verkauf möglich. » weiterlesen